Beglaubigungen
In vielen Bereichen verlangt der inländische Gesetzgeber oder verlangen ausländische Staaten, öffentliche Beglaubigung der Unterzeichnung eines Dokuments. So bedürfen alle Grundbuchbewilligungen und alle an das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister gerichteten Erklärungen, sowie insbesondere Erbausschlagungserklärungen der öffentlichen Beglaubigung. Der Notar ist zu dieser öffentlichen Beglaubigung befugt.
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